Förderprogramme

Bild: geralt – https://pixabay.com/de/projekt-banner-header-konzeption-1287781/

Auch wer seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sollte sein Leben lang weiterlernen. Denn wer sich weiterbildet, verringert das Risiko, arbeitslos zu werden und verbessert seine Chancen, beruflich weiterzukommen und mehr Geld zu verdienen. Doch auch die Weiterbildung kostet Geld. Bei der Finanzierung helfen oftmals Arbeitgeber und Staat.

Das sind die wichtigsten Förderprogramme:

Bildungsurlaub:

Die Bildungsurlaubsgesetze (BiUrlG) der Bundesländer regeln den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an zertifizierten Bildungsveranstaltungen. Dazu zählen berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen dienen der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung. Der Anspruch ist unabhängig vom Lebensalter. Innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren kann der Bildungsurlaub 10 Arbeitstage betragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben sogar einen Anspruch von 10 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.

Bildungsgutschein:

Gefördert werden Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/-innen. Die Arbeitsagentur übernimmt zusätzlich zum Arbeitslosengeld alle Seminarkosten (z. B. Kursgebühren, Ausgaben für Anfahrt, Kinderbetreuung). Die Arbeitsagentur entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob sie einen Bildungsgutschein ausstellt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Innerhalb der Gültigkeitsfrist (max. 3 Monate) muss sich der/die Lernwillige einen Kurs suchen.

Meister-BAföG:

Betrifft vor allem Handwerker/-innen. Der Lebensunterhalt während der Ausbildung wird teils als Darlehen, teils als Zuschuss gefördert. Je nach Einkommen gibt es z. B. für Singles max. 675 Euro (22 Euro Zuschuss, 446 Euro Kredit). Bei Kurs- und Prüfungsgebühren trägt der Staat 30,5 % von max. 10 226 Euro, der Rest ist ein Darlehen. Wer die Prüfung besteht, bekommt einen Nachlass von 25 % auf den Kredit. Anträge vor Beginn beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.

Bildungsprämie:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Bildungsprämie umfasst zwei Finanzierungsinstrumente: Einerseits einen Prämiengutschein zur Teilfinanzierung der Kosten individueller beruflicher Weiterbildung. Unterstützt werden Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Sie können bis zu 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro pro Prämiengutschein erhalten.

Andererseits einen Spargutschein zur vorzeitigen Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Als Beleg für diese Entnahme zum Zweck der Weiterbildung dient der Spargutschein. Die beiden Instrumente können gemeinsam genutzt werden. Zum Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist ein Beratungsgespräch zwingend notwendig.

Nachqualifizierung für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss:                                                                                                                                                                                                                         Gefördert wird das Nachholen von Berufsabschlüssen durch modulare Nachqualifizierung für in den Branchen Büro/Handel, Gastronomie/Hotel, IT/Medien, Handwerk/Bau/Elektro, Gesundheit/Erziehung/Körperpflege, Dienstleistungen.

An- und Ungelernte im Alter von 20 – 30 Jahren werden gefördert durch das WeGebAU-Programm (SGB III, § 77, § 235c).

Beschäftigte in Kurzarbeit werden nach den Regelungen für Kurzarbeit gefördert. (Arbeitsentgeltzuschuss, Übernahme von Sozialversicherungs- und Qualifizierungskosten, SGB III, § 421t)

Berufsrückkehrer und -wechsler, deren Berufsabschluss mind. 4 Jahre zurückliegt werden bezüglich der Qualifizierungskosten nach SGB III, § 421t gefördert.

Wichtig:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Kosten für beruflicher Aus- und Weiterbildung  können über die Steuerklärung  von der Einkommensteuer absetzt werden. Sie können als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden.