Industriemeister IHK Rechtsgrundlagen

Industriemeister/-innen sind qualifizierte industriell-technische Führungskräfte mit erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und mit Personalverantwortung. Nach der Ausbildung in einem industriell-technischen Beruf und einer zweijährigen einschlägigen Berufspraxis, ist die IHK-Weiterbildungsprüfung als Industriemeister/-in möglich.  Hier finden Sie die Rechtsverordnungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Industriemeister/-in.