Fachberater Rechtsgrundlagen

Geprüfte Fachberater/-innen sind fachlich versierte Außenvertreter ihrer Branche. Sie sind qualifizierte Fachkräfte mit umfassender Sachkompetenz für einen betrieblichen Aufgabenbereich mit direktem Kundenkontakt. Es handelt sich um zielorientierte Mitarbeiter/-innen, die sich in ihrem Beruf entwickeln wollen und dafür insbesondere vertieftes organisatorisch-methodisches Wissen nutzen. Nach der Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und einer mindestens sechsmonatigen Berufspraxis, ist die IHK-Weiterbildungsprüfung als Fachberater/-in möglich.Hier finden Sie die Rechtsverordnungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Fachberater/-in.