Bild: Andi_Graf – https://pixabay.com/de/containerschiff-frachtschiff-596083/
In der Praxis werden die Begriffe Spedition auf der einen Seite und Güterkraftverkehrsunternehmen, Frachtführer/-in oder Transportunternehmen auf der anderen Seite häufig gleichzeitig gebraucht oder auch verwechselt. Es bestehen jedoch erhebliche rechtliche Unterschiede. Die Tätigkeit und Definition eines Spediteurs hat ihre Grundlage in den §§ 453 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Danach „… wird der Spediteur durch den Speditionsvertrag verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.“
Zu den Aufgaben des Spediteurs gehört nach dem HGB: „…die Organisation der Beförderung, die Bestimmung des Beförderungsmittels, die Bestimmung des Beförderungsweges, die Auswahl der ausführenden Unternehmer, der Abschluss der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge, die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und die Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders.“
Die Berufs- und Tätigkeitsbezeichnung „Spediteur/-in“ ist gesetzlich nicht geschützt.
Sie unterliegt keinerlei Genehmigungspflicht. Mit der gewerbeamtlichen Anmeldung kann der Spediteur seine Tätigkeit aufnehmen. Dieser Tätigkeit werden oft die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) zugrunde gelegt.
Sobald eigene Fahrzeuge eingesetzt werden, betreibt der Spediteur erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr. Man spricht von Selbsteintritt. Er ist dann als Transportunternehmer tätig und unterliegt den Bestimmungen der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag, dem Güterkraftverkehrsgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen.
Zunehmend entwickelte sich die reine Speditionsdienstleistung, anhand der Bedürfnisse des Marktes, hin zu der komplexeren Logistik-Dienstleistung. Die Prozesse setzen hier wesentlich früher ein und umfassen bereits Planungen bei Produktion und Lagerung.
Heute umfasst die Dienstleistung der Spedition u.a., die Binnenschifffahrtsspedition, die Bahnbefrachtung, die Luftfrachtspedition, die Gefahrgutlagerung und-abfertigung, die Befrachtung von LKW für den nationalen und internationalen Verkehr, Absatz-,Beschaffungs-und Entsorgungslogistik, Paket-und Expressdienste, die Möbelspedition, die Massengutlagerei, die Messe-und Veranstaltungslogistik u.v.m.
Die Fülle der Aufgaben heutiger Speditions-und Logistikdienstleistungen bieten ein breites Beschäftigungsfeld für Arbeitnehmer.