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Nachdem bereits die Branche der Kreditinstitute unter der Kategorie Banken und die Branche der Versicherungen in ihrer eigenen Kategorie betrachtet worden sind, soll hier die Branche der Finanzdienstleister im engeren juristischen Sinn gesonderter Betrachtung unterzogen werden.
Geregelt sind die Aufgaben dieser Branche unter §1 Absatz 1a Kreditwesengesetz (KWG). Hierzu zählen u.a. die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das sog. Factoring (Ankauf von Forderungen), der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen, die Finanzportfolioverwaltung u.v.m. Man bezeichnet diese Formen der Finanzdienstleistungen als derivative Dienstleistungen, da sie zum entsprechenden Finanzprodukt auch eine eingehende Beratung beinhalten.
Diese Formen werden durch Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften selbst angeboten aber darüber hinaus hat sich hier auch ein breiter Markt für spezialisierte Dienstleistungsgesellschaften (Leasing, Factoring u.a.) entwickelt. Zu denken ist dabei z.B. an die Leasinggesellschaften der Automobilhersteller, an die Wertpapierhandelsgesellschaften oder an Factoring-Unternehmen. Gerade letztere spielen für Unternehmen des Mittelstandes eine immer größere Rolle. Factoring-Gesellschaften kaufen die Forderungen von Unternehmen aus deren Warenlieferungen und Leistungen. Der Abschlag im Preis ist dabei die Provision des Factoring-Unternehmens. Der Vorteil für die Verkaufenden liegt auf der Hand: Sie erhalten Ihre offenen Forderungen sofort bezahlt, bleiben dadurch liquide und haben weniger Stress mit Zahlungsausfällen ihrer Kunden.
Aber die Branche der Finanzdienstleister ist auch geprägt durch die Tätigkeit von Finanzberatern, die als Anlage- oder Vermögensberater vielfältige Produkte dieser Branche anbieten. Sie führen oftmals eigene Unternehmen, die mit entsprechender Zulassung und exponierter Markt-und Sachkenntnis durchaus einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in unserer Gesellschaft darstellen.
Davon abzugrenzen sind die sog. Finanzmakler, die vor allem im Auftrag ihrer Kunden mit Wertpapieren handeln und somit Vermögen aufbauen und vermehren sollen. Letztlich sind hier im Zusammenhang mit dieser Branche noch die Finanzvertriebe zu erwähnen. Jene Verkaufsorganisationen, deren Geschäftszweck vor allem im Vertrieb umfassender Allfinanzprodukte an Verbraucher besteht. Sie verdienen an Umfang und Wert der vermittelten Produkte in Form von Provisionen, die den Finanzprodukten von vornherein aufgeschlagen sind. Bekannt sind diese Organisationen vor allem durch die Strukturvertriebe geworden, die sich mittels eines schulungsintensiven Hierarchieaufbaus zu immer umfangreicheren Verkäufen anspornten. Vielfach stand leider nicht der Bedarf im Vordergrund, vielmehr die horrenden Verdiensterwartungen aus den Provisionen.
Die Branche ist insgesamt höchst interessant für finanz-und vertriebsorientierte Menschen.
Hier lassen sich hervorragend stabile Karrieren aufbauen. Diese Branche lebt vom aktiven Vertrieb, deshalb ist ein gewisses Maß der Eigenmotivation Grundvoraussetzung für den beruflichen Erfolg. Zielstrebigkeit, Lernwillen, Zahlenverständnis und die Freude am Umgang mit Menschen sind weitere Grundvoraussetzungen, um in der Finanzdienstleistung seine berufliche Zukunft zu finden.