Geprüfte Schutz-und Sicherheitskraft

Quelle: RyanMcGuire – https://pixabay.com/de/polizei-sicherheit-schutz-869216/

Zielgruppe
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und  ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt

Ziel
Abwenden von Schäden und Gefahren Aufrechterhalten vonSicherheit und Ordnung
Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz-und Sicherheitstechnik
kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken

Inhalte
I Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
Rechtskunde
Dienstkunde

II Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

III Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Situationsbeurteilung und -bewältigung
Kommunikation
Kunden- und Serviceorientierung
Zusammenarbeit

Abschluss: Prüfungszeugnis und Berufsbezeichnung als Geprüfte Schutz-und SicherheitskraftWeiterbildungsangebote