Freigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik

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Luftfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet und instand gesetzt werden. Bevor sie nach diesen Arbeiten wieder am Luftverkehr teilnehmen dürfen, muss ihre technische Freigabe erfolgen. Diese bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung, die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit aller Systeme und die Flugsicherheit. Um die Freigabe vornehmen zu können, bedarf es einer Qualifikation, die nach internationalen Standards geregelt ist und sich in verschiedene Schwierigkeitsgrade untergliedert. Diese werden durch die CAT-Lizenzen klassifiziert.

Der Erwerb der Lizenzen CAT A, CAT B1 und CAT B2 ist meist berufsbegleitend möglich. Dabei wird die technische Vorbildung angerechnet. Die Abschlüsse werden vom Luftfahrt-Bundesamt und auch in der internationalen Luftfahrt anerkannt. Damit ist ein weltweiter Einsatz in luftfahrzeugtechnischen Betrieben möglich.

Zugangsvoraussetzung
CAT A – Line Maintenance Certifying Mechanic
Für Freigabebescheinigungen nach einfachen planmäßigen Wartungsarbeiten und nach Behebung einfacher Mängel innerhalb der Berechtigung. Beschränkt auf Arbeiten, die der Inhaber der Berechtigung selbst durchgeführt hat.

CAT B1 – Maintenance Certifying Technician Mechanical Für Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten. Diese schließen Arbeiten an der Luftfahrzeugstruktur, Triebwerken und an mechanischen und elektrischen Systemen ein. Ebenso den Austausch schnell austauschbarer Avionikeinheiten-LRU´s für die eine einfache Prüfung für den Nachweis ihrer Betriebstüchtigkeit ausreicht. Eine Freigabeberechtigung der Kategorie B1 berechtigt automatisch zur Ausstellung von Freigabebescheinigungen der Kategorie A.

CAT B2 – Maintenance Certifying Technician – Avionic Für Freigabebescheinigungen nach Wartungsarbeiten an der Avionik und an elektrischen Systemen. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 kann sich für die Ausstellung von Freigabebescheinigungen der Kategorie A qualifizieren

CAT C – Base Maintenance Certifying Engineer Für Freigabebescheinigungen nach Instandhaltungsarbeiten. Die Berechtigung gilt für Luftfahrzeuge in ihrer Gesamtheit einschließlich aller Systeme.

Voraussetzungen – Grundkenntnisse in Englisch Berufsausbildung in einem Metallberuf oder in einem elektronischen Beruf oder Berufsausbildung als Fluggerätemechaniker/-in (IHK) oder Berufsausbildung als Fluggeräteelektroniker/-in (IHK)

Bei fehlender beruflicher Vorbildung ist eine Kombination mit einer Umschulung zum/zur Instandhaltungsmechaniker/-in Luftfahrtechnik oder zum/zur Strukturmechaniker/-in oder zum/zur Techniker/-in für Luftfahrzeuge möglich. Diese Möglichkeiten bieten meist spezialisierte Bildungs-Dienstleister nach eigenen Programmen und Abläufen an.