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Zielgruppe
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluß entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt
für die Fachrichtungen Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein
Ziel
Vorbereitung auf eine leitende Tätigkeit und Meisterprüfung
Inhalte
I Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen und
Ausbildung abschließen
II Handlungsspezifischer Teil
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen,
Technische Kommunikation,
Allgemeine Betriebstechnik und spezielle Betriebstechnik für Bühne und Studio (bzw.Beleuchtung oder Halle),
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,
Brandschutz,
Bauordnungsrecht.
III Grundlegender Teil
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
Abschluss:
Meisterprüfungszeugnis