Werkfeuerwehrleute führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch. Sie fahren Feuerwehrfahrzeuge und bedienen und warten Feuerwehrgeräte, stellen den vorbeugenden Brandschutz sicher, leisten Technische Hilfe, führen ABC-Einsätze durch, führen Rettungs-, Sicherungs- und Bergungsarbeiten durch und leiten als Rettungssanitäter Maßnahmen zur medizinischen Notfallversorgung ein und fahren Fahrzeuge für die Notfallrettung. Dabei berücksichtigen sie alle betrieblichen Besonderheiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung im Unternehmen. Werkfeuerwehrleute arbeiten in Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotential, insbesondere in chemischen Betrieben, an Häfen und Flughäfen, in Kraftwerken, in Großbetrieben der Metall-, Elektro- und Autoindustrieindustrie oder Gießereien
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Bewerber/-innen sollten…
körperlich fit und technisch gut drauf sein
räumliches Vorstellungsvermögen haben, um Karten, Pläne, Konstruktionszeichnungen usw. richtig zu lesen
gut Sehen und Hören können
gerne im Team arbeiten
Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die Betriebe erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss manche auch die Fachoberschulreife (Mittlere Reife). In den ersten anderthalb Jahren erfolgt eine Grundqualifizierung im handwerklichen Bereich (Grundlagen der Elektrotechnik, Metalltechnik, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Holztechnik). Sie wird im ersten Teil der Abschlussprüfung, die im vierten Ausbildungshalbjahr stattfindet, geprüft. In der zweiten Ausbildungshälfte erfolgt die feuerwehrtechnische Spezialausbildung, einschließlich Prüfung zum Rettungssanitäter. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle). Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben.
Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z.B.:
zum/zur Gruppenführer/-in (öffentl. rechtlich)
zum/zur Brandschutzmeister/-in (IHK)
zum/zur Industriemeister/-in – Fachrichtung Brandschutz
zum/zur (Werk)feuerwehrtechniker/-in (IHK)
zum/zur Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule möglich, z.B.
Dipl.-Ingenieur/-in