Textilgestalter/-innen im Handwerk kennen sich in textilen Rohstoffen und textilen Erzeugnissen aus. Sie entwickeln, gestalten und präsentieren textile Entwürfe, können kreativ und experimentell arbeiten, insbesondere bei der Gestaltung von Materialien. Sie fertigen und wenden technischen Unterlagen an, wenden Fertigungstechniken an und setzen Produkte instand.
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Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Filzen:
gestalten weiterhin Filze, stellen diese her und stellen sie fertig.
Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Klöppeln:
gestalten und konstruieren weiterhin Klöppelspitzen,
stellen Klöppelspitzen her
und stellen diese fertig.
Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Posamentieren:
gestalten und konstruieren weiterhin Posamenten,
stellen Posamenten her und
stellen diese fertig.
Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Sticken:
gestalten weiterhin Stickereien,
fertigen Stickereien von Hand und mit handgeführten Maschinen an und
stellen diese fertig.
Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Stricken:
gestalten und konstruieren weiterhin Gestricke,
stellen Gestricke her und
konfektionieren diese.
Textilgestalter/-innen im Handwerk in der Fachrichtung Weben:
gestalten und konstruieren weiterhin Gewebe,
stellen Gewebe her und
stellen diese fertig.
Textilgestalter/-innen im Handwerk erwerben ebenfalls berufsübergreifenden Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
Handhaben und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen
Beraten von Kunden
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Verkaufen von Produkten
Textilgestalter/-innen im Handwerk arbeiten für kleine und mittlere Unternehmen, die mit der Herstellung der textlichen Handwerksprodukte befasst sind.
Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.
Bewerber/-innen sollten …
an kreativen und gestalterischen Tätigkeiten interessiert sein
geschichtlich interessiert sein
über handwerkliches Geschick verfügen
selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten können
Zugangsvoraussetzung
Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die Ausbildung besteht aus gemeinsamen Qualifikationen über einen Zeitraum von zwei Jahren, sowie Qualifikationen in den Fachrichtungen „Filzen“, „Klöppeln“, „Posamentieren“, „Sticken“, „Stricken“ und „Weben“. Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle). Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht’s weiter, beispielsweise kann bei erworbener Studienreife ein Studium erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u. a.:
Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Fachhochschulbesuch
Studium im Textilbereich
Gründung eines eigenen Unternehmens