Polizeivollzugsbeamte/r Bundespolizei

Den Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei obliegt vor allem der Schutz der inneren Sicherheit des Landes. Sie sind direkt dem Bundesminister des Inneren unterstellt und nehmen überwiegend hoheitliche Aufgaben war. Dazu gehören der Grenzschutz, die Luftsicherheit, der Schutz des Bahnverkehrs, die Grenzsicherung auf dem Meer, die Bereitschaftsdienste für bundesweite Einsätze, der Flugdienst, der Schutz von Bundesorganen und auch die Spezialeinheit der GSG 9 ist ein Teil der Bundespolizei. Darüber hinaus nehmen auch die internationalen Aufgaben zu, wo es um die Unterstützung beim Aufbau von Polizeistrukturen in Entwicklungsländern geht.

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Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre und in dieser Zeit sind die Anwärter und Anwärterinnen bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf. Der theoretische Unterricht findet dabei in einer der Akademien der Bundespolizei statt. In der praktischen Ausbildung werden insgesamt fünfeinhalb Monate mit Einsatzpraktika im grenz- und bahnpolizeilichen Aufgabenbereich sowie in der Luftsicherheit und Bundesbereitschaftspolizei verbracht. Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Teils folgt ein sechsmonatiger Laufbahnlehrgang, der mit einer Abschlussprüfung endet.

Bevor man sich für eine derartige Ausbildung entscheidet, muss man sich mit den wesentlichsten persönlichen Voraussetzungen vertraut machen. Der zukünftige Beruf im Dienst der Bundespolizei erfordert neben Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit auch Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft. Man sollte bereit sein, eine Schusswaffen-Ausbildung zu absolvieren und nötigenfalls auch von der Waffe Gebrauch zu machen. Der Umgang mit unterschiedlichsten Gefährdungslagen erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an psychischer Stabilität Konfliktfähigkeit und körperlicher Fitness.

Zugangsvoraussetzung
Erwartet wird von den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens ein Hauptschulabschluss oder der Abschluss bzw. der Nachweis eines vergleichbaren Bildungsweges mit einem entsprechenden Bildungsstand. Zusätzlich muss ein genau definierter Einstellungstest absolviert werden und auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für ältere Bewerberinnen und Bewerber ist die Beachtung von Höchstaltersgrenzen relevant.

Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Deren derzeitige monatliche Höhe beträgt bei Ledigen etwa  1.170 Euro. Außerdem werden zusätzlich finanzielle Leistungen für Verheiratete mit Kindern und weitere Zulagen und Zuschläge gezahlt.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei oder bei der Polizei des Deutschen Bundestages. Dann wird man zum Beamten auf Probe ernannt, was bei tadelloser Dienstausführung nach zwei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird. Im weiteren Berufsleben stehen vielfältige Möglichkeiten der Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs zur Verfügung. Der jeweilige Dienstherr verfügt über eigene Bildungsstätten und unterstützt das Weiterbildungsverlangen außerordentlich.