Maschinen- und Anlagenführer/-in

Maschinen- und Anlagenführer/-innen steuern und überwachen die Maschinenbelegung, planen Arbeitsabläufe, stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab und legen Auftragsziele fest. sie wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus, stellen Störungen fest und beseitigen sie, suchen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen, entscheiden über manuelle und maschinelle Fertigungstechniken und wenden diese an. Sie montieren Baugruppen nach technischen Unterlagen, treffen Maßnahmen zur wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Energie- und Materialverwendung. Darüber hinaus führen sie prozess- und leistungsbezogene Berechnungen durch, dokumentieren Produktionsdaten, sichern und pflegen Dateien.

Quelle: Juergen_Betz_Haltern – https://pixabay.com/de/walzen-stahl-blech-auto-655246/

Bewerber/-innen sollten…

technisch interessiert sein, insbesondere an modernen Maschinen-, Anlagen- und Steuerungssystemen
verantwortungsbewusst arbeiten

Zugangsvoraussetzung

Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die Betriebe erwarten aber mindestens den Hauptschulabschluss, manche sogar die Fachoberschulreife (Mittlere Reife).

Im zweiten Ausbildungsjahr wird einer der folgenden Schwerpunkt vertieft:

Metall- und Kunststofftechnik
Textiltechnik
Textilveredelung
Lebensmitteltechnik
Druckweiter- und Papierverarbeitung

Die Ausbildung endet nach zwei Jahren mit bestandener Gesellenprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle).

Das Besondere, wie bei allen neuen 2-jährigen Ausbildungsberufen ist, dass die Ausbildung nicht in einer Sackgasse endet. Es besteht eine unmittelbare Verknüpfung mit den 3 bzw. 3,5 jährigen Berufen in den entsprechenden Branchen (Metall, Textil, Kunststoff, Druck, Papier und Lebensmittel). Jugendliche, die eine Maschinen- und Anlagenführer/-innen-Ausbildung absolviert haben, können, wenn sie einen Ausbildungsbetrieb finden, die Ausbildung in dem entsprechenden Branchenberuf fortsetzten, wobei sie dann einen Anspruch auf die volle Anrechnung der Maschinen- und Anlagenführer/-innen-Ausbildung von 2 Jahren haben.

Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht‘s weiter, beispielsweise als Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.

Werkstofftechnik
Technisches Zeichnen

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:

Ausbilder/-in (verantwortlich für die Ausbildung von Azubis)
Maschinenbaumeister/-in
Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Techniker/-in der Fachrichtung Maschinentechnik