Notfallsanitäter/in ist seit 2014 die neue Berufsbezeichnung der professionellen Einsatzkräfte. Damit wurde die bis dato gültige Bezeichnung als Rettungsassistent/in ersetzt und aufgewertet. Allerdings behalten die bereits bis dahin erworbenen Berufsbezeichnungen vorerst ihre Gültigkeit. Nach der Übergangsvorschrift gemäß § 32 Abs. 2 NotSanG haben ausgebildete Rettungsassistenten/innen die Möglichkeit, die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in durch Ablegen einer Ergänzungsprüfung zu erwerben. Die staatliche Ergänzungsprüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil. Diese Übergangsvorschrift gilt bis 31.12.2020.
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Notfallsanitäter/innen versorgen bei Notfalleinsätzen die Patienten bis zum Eintreffen und der Übernahme durch den Notarzt. Sie leisten zum Beispiel dem Verletzen Erste Hilfe oder führen am Unfallort lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Während der Fahrt zum Krankenhaus beobachten sie den Patienten, kontrollieren dessen Körperfunktionen und führen gegebenenfalls geeignete und stabilisierende Maßnahmen durch. Sie assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung im Notfalleinsatz, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch und nehmen eigenständig heilkundliche Maßnahmen vor, die bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben sind.
Auch nach einem Einsatz hört ihre Arbeit nicht auf – sie säubern und desinfizieren das Fahrzeug samt Rettungsmaterial und stellen dessen Einsatzfähigkeit wieder her.
Notfallsanitäter/-innen arbeiten…
- bei Krankentransport-und Rettungsdiensten
- bei der Feuerwehr
- bei der Katastrophenhilfe
Bewerber/-innen sollten …
- körperlich fit sein und sportlich sein
- Interesse an medizinischen Themen haben
- verantwortungsbewusst und selbstbewusst sein
- zuverlässig und genau sein
Zugangsvoraussetzung
Erforderlich ist die gesundheitliche Eignung für einen Beruf im Gesundheitswesen. Der Schulabschluss sollte mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sein. Von Vorteil ist in jedem Fall eine bereits abgeschlossene Rettungssanitäter-Ausbildung.
Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäterer/in erfolgt als schulische Ausbildung mit einer Dauer von in der Regel 3 Jahren und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. In schulischen Ausbildungen gibt es keine Vergütung.
Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht’s weiter, um die berufliche Qualifikation ständig zu erhöhen. Denkbar sind fachliche Spezialisierungen oder eine weitere Ausbildung bei der Feuerwehr. Ebenso möglich ist ein Ingenieurstudium im Rettungswesen bzw. eine Qualifikation zum/zur Fachwirt/-in im Sozial-und Gesundheitswesen.