Sozialversicherungsfachangestellte/r

Sozialversicherungsfachangestellte beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragen der Sozialversicherung und bieten kundengerechte Lösungen an. Sie wissen, wie man Beiträge berechnet und wann sie fällig sind, stellen fest, welche Leistungsansprüche der jeweils Versicherte hat, wenden Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts an und  kooperieren mit anderen Organisationen zum Thema Arbeitsschutz, Vorbeugung von Krankheiten usw.

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Sozialversicherungsfachangestellte werden in einer der fünf Fachrichtungen ausgebildet:

allgemeine Krankenversicherung
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
knappschaftliche Sozialversicherung
landwirtschaftliche Sozialversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung …

wissen, welche Leistungen der/die Versicherte bei Krankheit, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie bei Pflegebedürftigkeit erhält.

Sie arbeiten für …

gesetzliche Krankenkassen. Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung …

arbeiten mit anderen Organisationen zusammen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Sie wissen, welche Leistungen der/die Versicherte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhält.

Sie arbeiten für…

Berufsgenossenschaften. Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung …

wissen, welche Leistungen der/die Versicherte für Rehabilitation und Renten sowie Zusatzleistungen erhält.

Sie arbeiten für …

Landesversicherungsanstalten, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, berufsständische Versorgungseinrichtungen, z. B. Versorgungswerk der Presse und für betriebliche Altersversorgungseinrichtungen.

Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung (Bergbau-Versicherung) …

wissen, welche Leistungen der/die Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung erhält und sie wissen, welche Leistungen der/die Versicherungen in der Rentenversicherung erhält.

Sie arbeiten für …

Knappschaftsversicherungen.

Dort werden Sie in der Regel auch ausgebildet.

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung …

wissen, welche Leistungen der/die Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhält und sie wissen, welche Leistungen Landwirte in der Alterssicherung, der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung erhalten.

Sie arbeiten für …

Landwirtschaftliche Krankenkassen, Landwirtschaftliche Alterskassen, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.

Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.

Bewerber/-innen sollten …

gerne mit Menschen umgehen
verantwortungsbewusst und selbständig arbeiten
gerne im Team arbeiten
keine Angst vor Gesetzestexten haben

Zugangsvoraussetzung

Grundsätzlich ist keine bestimmte Vorbildung für den Lehrbeginn vorgeschrieben. Die meisten Einrichtungen erwarten aber die Fachoberschulreife (Mittlere Reife).

Je nach Einrichtung erfolgt die Ausbildung in einer der fünf Fachrichtungen. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit bestandener Abschlussprüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Wirtschaftsbereich und Region, manchmal sogar je nach Unternehmen sehr unterschiedlich (Vergütungstabelle). Eine berufliche Ausbildung ist der erste Schritt ins Berufsleben. Danach geht‘s weiter, beispielsweise als Verwaltungswirt/-in. Ziel kann natürlich auch die berufliche Selbständigkeit sein. Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, z. B.

Büroorganisation
Finanz- und Rechnungswesen
Statistik im kaufmännischen Bereich

Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. mehrjähriger Berufserfahrung, sind verschiedene Fort- und Weiterbildungen möglich, u.a.:

Verwaltungswirt/-in
Sozialwirt/-in

Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule (FH) möglich, z.B. Dipl.-Verwaltungswirt/-in