Verbundausbildung wird weiterhin belohnt
Seit dem 1. November 2020 wurden kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten finanziell belohnt, die vorübergehend Auszubildende aus anderen Betrieben übernehmen, wo pandemiebedingt der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung in Frage stehen. Ursprünglich war das Ganze bis 2021 befristet, ist aber inzwischen verlängert worden. Danach sind entsprechende Anträge bis Mai 2022 möglich.
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