Gute Vorsätze zum Jahreswechsel
Der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor. Das ist dann auch der klassische Zeitpunkt für die guten Vorsätze. Damit diese nicht allzu schnell dem Alltag oder der eigenen Bequemlichkeit zum Opfer fallen, kann man sich ruhig etwas intensiver mit der Thematik befassen. Erreichbar sollen die Ziele nämlich sein und keine Wolkenschlösser.
Da macht es Sinn, sich über die eigene Situation klar zu werden: Wo stehe ich, beruflich und privat? Wo will ich hin?
Hinter uns allen liegt ein schlimmes Jahr. Ungeahnte wirtschaftliche Einbrüche haben es als Folge von diversen Krisen geprägt. Die Auswirkungen werden wohl im Jahr 2025 noch deutlicher zu Tage treten. Glaubt man repräsentativen Umfragen, dann beschäftigen sich mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits mit Möglichkeiten beruflicher Veränderung. Lediglich mit einem Jobwechsel ist es dabei aber oft nicht getan. Nicht selten müssen ernst gemeinte Veränderungsgedanken auch die Themen Weiterbildung oder Umschulung anreißen. Doch eines ist klar: Solch ein Schritt kostet Zeit, Kraft und meist auch eine größere Summe Geld. Also muss auch das persönliche Umfeld in die Überlegungen einbezogen werden. Auch dafür bietet der Jahreswechsel eine gute Gelegenheit.
Es lassen sich durch Weiterbildungen auch bereits eingeschlagene Branchen-Wege wieder verlassen, soweit sich Unzufriedenheit oder Perspektivlosigkeit eingestellt hat. Im heutigen System der Aus- und Weiterbildung sind berufliche Karrieren möglich, die am Beginn unerreichbar scheinen. Natürlich ist der Aufwand erheblich. Vor allem zeitlich und finanziell kann das Ganze auch zur Belastung werden.
Um berufliche Weiterbildung zukünftig noch attraktiver zu machen, trat schon vor vier Jahren ein neues Gesetz in Kraft.
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht seither jedem eine Weiterbildung, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Die oft erheblichen Weiterbildungskosten werden nun nicht mehr nur anteilig oder auch komplett übernommen, sondern es werden auch deutlich mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung gewährt. Die Finanzierung hierfür stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit.
Bei kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten werden 100 Prozent der Weiterbildungskosten und 90 Prozent des Arbeitsentgelts übernommen, bei mittleren Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 250 Beschäftigten werden Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt jeweils zu 65 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigen sind es immerhin noch 40 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts. Bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen werden, unabhängig von der Unternehmensgröße, bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen.
Wem der Weg über die beruflichen Weiterbildung zu stressig ist, für den eröffnen sich auch Alternativen, die sich mit einer Umschulung erreichen lassen. Von einer Umschulung spricht man dann, wenn ein neues Berufsziel mit Hilfe einer Ausbildung angestrebt wird, weil ein vorheriger Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Es handelt sich bei einer Umschulung also in der Regel um eine neue Berufsausbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Die Möglichkeiten sind auch hier vielfältig.
Wohin die Gedanken zu den guten Vorsätzen auch schweifen: Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Jahreswechsel und für das kommende Jahr vor allem Gesundheit und alles Gute!
Lese-Tipp für Zukunftspläne:
Jeder kann was werden – Berufsorientierung für Clevere, Verlag Kaste & Sohn, ISBN: 978-3-9821632-2-2, überall im Buchhandel erhältlich oder direkt und versandkostenfrei beim Verlag: www.kaste-sohn.de
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