Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag

Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag

„Ohne Fleiß kein Preis“ ist ein Sprichwort, das die Regeln des Arbeitsverhältnisses auf den Punkt bringt. Der eine Teil schuldet die Erbringung seiner Arbeitskraft, der andere Teil die dafür versprochene Vergütung. Dies sind die sogenannten Hauptpflichten beim Arbeitsvertrag, gesetzlich geregelt im § 611 BGB und detailliert natürlich im Vertragstext. Diese Hauptpflichten bedingen sich gegenseitig, so dass beim Ausbleiben der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt und umgekehrt.

Hauptpflichten beim Arbeitsvertrag

Aber ganz so einfach, wie es das Sprichwort oben beschreibt, ist die Sache dann doch nicht. Denn in § 614 BGB wird festgeschrieben, dass grundsätzlich erst die Arbeitsleistung erbracht werden muss, die Bezahlung dann erst nachfolgt. In der Regel ist im Arbeitsvertrag die monatliche Vergütung der Arbeitsleistung vereinbart, so dass beim Ausbleiben der Zahlung trotz erbrachter Leistung der Arbeitgeber in Verzug gerät. Ab diesem Zeitpunkt beginnen unter Umständen Ausschlussfristen zu laufen, die man kennen muss, um sein Geld nicht zu verlieren. Auch hierauf finden sich Hinweise im Arbeitsvertrag.

In der Regel kann man Lohn und Gehalt nur dann beanspruchen, wenn man eine Arbeitsleistung erbracht hat. Auch diese ist im Arbeitsvertrag beschrieben und konkretisiert. Nur die körperliche Anwesenheit allein dürfte zur Erfüllung der Pflicht auf Dauer nicht ausreichen. Es gibt allerdings Ausnahmen von dem Grundsatz der gegenseitigen Bedingung, die in gesonderten Gesetzen geregelt sind. So besteht auch bei Urlaub oder im Krankheitsfall ein Anspruch auf Vergütung, obwohl hier keine Gegenleistung erbracht wird. Dies ist den Nebenpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag geschuldet.

Nebenpflichten für Arbeitgeber

Nicht nur die sich gegenseitig bedingenden Hauptpflichten bestimmen also das Arbeitsverhältnis, auch eine Vielzahl von Nebenpflichten müssen von beiden Seiten beachtet werden. Nur so kann ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis funktionieren.

Typische Arbeitgeberpflichten sind demnach die Fürsorgepflicht zum Schutz von Körper und Gesundheit, die Einhaltung der Sozialversicherungsrechte, die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der allgemeine Schutz des Persönlichkeitsrechts. Bei Verletzung dieser Nebenpflichten kommen die Zurückbehaltung der Arbeitskraft, die gerichtliche Durchsetzung der eigenen Ansprüche, eine Kündigung oder Schadensersatzansprüche seitens der Beschäftigten in Betracht.

Nebenpflichten für Beschäftigte

Aber auch diese haben Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag zu beachten, die teilweise noch um Verhaltenspflichten ergänzt sind. So gehören die Verschwiegenheitspflicht über betriebliche Abläufe, das Wettbewerbsverbot zum eigenen Arbeitgeber und die Schadensabwendungspflicht durch Einhaltung der Betriebsordnung zu den typischen Nebenpflichten. Daneben spielen Verbote zum Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit, Beachtung von Sicherheitsvorschriften und auch Regelungen für die Nutzung von Telefon und Internet zu privaten Zwecken eine wesentliche Rolle. Verstöße hiergegen können durchaus zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, soweit vorangehende Abmahnungen keine Verhaltensänderung bewirken. Aber auch Schadensersatzansprüche sind hier denkbar, soweit dem Arbeitgeber mutwillig Schaden zugefügt wird.

Das außerdienstliche Verhalten wird von Belang, wenn es sich negativ auf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen auswirkt und im betrieblichen Bereich zu Störungen führt. Wer den Ruf seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit schädigt oder seine eigene Leistungsfähigkeit auf Dauer gefährdet, muss demnach auch mit Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis rechnen.

Der Arbeitsvertrag bindet also Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch vielerlei Rechte und Pflichten sehr eng aneinander. Bei Überschreitung der Grenzen kommt es zwangsläufig zu Konflikten, die häufig vor dem Arbeitsgericht enden. Denn nicht jedem ist auch bewusst, dass der Umfang des jeweils Geschuldeten weit über den Austausch von Leistung und Geld hinausgeht.

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