
Der Krankenkassenbeitrag lässt sich optimieren
Das waren noch Zeiten, als der Krankenkassenbeitrag den Gesetzen des freien Marktes unterlag. Da ließ sich richtig Geld sparen, soweit man sich die entsprechend günstige Krankenkasse auswählte. Gerade Ende der 1990-er und Anfang der 2000-er Jahre war es ein regelrechter Sport, mindestens einmal jährlich die Krankenkasse zu wechseln. Der Krankenkassenbeitrag wurde so persönlich optimiert, die zu erwartende Leistung blieb meist unverändert.
Diese Zeiten sind längst vorbei. Heute wird der Krankenkassenbeitrag gesetzlich bestimmt. Auch für das Jahr 2025 bleibt er weiter bei 14,6 Prozent des Bruttoverdienstes festgeschrieben. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Da bleibt wenig Raum für Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. In Anbetracht der Kosten der Pandemie sind die Zeiten der üppigen Rücklagen längst Geschichte. Von einer Beitragssenkung reden und träumen nur noch wenige.
Auf den Zusatzbeitrag kommt es an
Neben dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Krankenkassenbeitrag, kann jede Krankenkasse noch individuell einen Zusatzbeitrag erheben, um die eigene Kostenlast abzudecken.
Dieser Zusatzbeitrag wird jährlich durch die Kassen selbst neu bestimmt. Seit 2019 geht es auch hier wieder paritätisch zu. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag gemeinsam. An dieser Stelle ist aber noch ein kleiner Rest Wettbewerb geblieben, anhand dessen man auch seinen eigenen Krankenkassenbeitrag optimieren kann.
Während vor allem kleinere, regional vertretene Krankenkassen weniger als 1,0 Prozent veranschlagen, erreicht er bei anderen Versicherern heute schon 2,70 Prozent, deutliche Beitragserhöhungen sind inzwischen angekündigt bzw. bereits realisiert.
Ganz ohne Zusatzbeitrag kommt inzwischen keine Krankenkasse mehr aus. Über das Jahr gerechnet kann der Beitragsunterschied immerhin mehrere Hundert Euro ausmachen.
Der Kassenwechsel ist inzwischen leicht
Die Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft übernimmt bei einem Wechsel der neue Anbieter. Man muss also selbst keine Kündigung mehr formulieren. Einer Begründung bedarf dieser Schritt ohnehin nicht. Darüber hinaus ist auch der Mindestverbleib in der jeweiligen Krankenkasse von bisher 18 auf nunmehr 12 Monate gesenkt worden. Bei Beitragserhöhungen aber gilt auch weiterhin ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Einschränkungen.
Der Markt der Krankenkassen und damit die Qual der Wahl ist allerdings deutlich kleiner geworden: Gab es im Jahr 1970 noch 1.815 verschiedene Krankenkassen in Deutschland, so sind es derzeit gerade noch 95. Neben der Beitragshöhe spielen immer noch spezielle Zusatzangebote der einzelnen Kassen eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Optimums. So kann die Kostenübernahme für einzelne Schutzimpfungen oder auch für Vorsorgeuntersuchungen den Ausschlag geben, um letzten Endes deutlich Kosten zu sparen.
Die größten Einsparungen beim Krankenkassenbeitrag konnten seit 2019 Selbständige erzielen. Bekanntlich tragen diese ihren Beitrag komplett allein, was bei geringen Umsätzen nicht selten zu Existenz bedrohenden Situationen geführt hat. Dennoch müssen Selbstständige einen Mindestbeitrag zahlen, ob sie Einkünfte erzielen oder ihr Geschäftsjahr mit Verlusten abschließen. Für das Jahr 2024 war ein fiktives Mindesteinkommen von 1178,33 Euro im Monat maßgeblich, was einem Beitrag zur Pflege- und Krankenversicherung von rund 240 Euro im Monat entspricht.