Beim Arbeitsunfall entscheiden immer Details
Wie oft im Leben, so kommt es auch bei Ereignissen im Betrieb auf die Details an. Das gilt umso mehr, wenn es dabei um einen vermeintlichen Arbeitsunfall geht. Denn die Regelungen zur Unfallversicherung sind nicht immer leicht nachvollziehbar. Vor allem, weil der Arbeitsunfall nur als solcher gewertet wird, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit als zur Arbeit gehörend betrachtet werden kann.
Ein Arbeitsunfall liegt demnach immer nur dann vor, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Tätigkeit und der im Unfallzeitpunkt ausgeübten Verrichtung vorhanden ist. Der Gesetzgeber hat dies alles im SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt.
Diese Kleinlichkeit des Gesetzgebers bekam leidlich ein Monteur beim Besuch…
… Weiterlesen können Sie diesen und weitere Texte zur Thematik hier
Bildquelle: markusspiske – pixabay.com/de/toilette-klo-wc-1542514