Verschwiegene Schwangerschaft als Risiko

Verschwiegene Schwangerschaft als Risiko

Verschwiegene Schwangerschaft als Risiko

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist allgegenwärtig. Nicht jedem gereichen die Regelungen dabei zum Vorteil, vor allem Arbeitgebern nicht. Schon gar nicht, wenn es um das Thema Schwangerschaft geht. So ist gemäß § 7 Abs.1 AGG festgeschrieben, dass Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden dürfen. Der § 1 AGG regelt unter anderem, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen ist.

Mit der Frage nach einer Schwangerschaft, die naturgemäß nur Frauen im Vorstellungsgespräch gestellt wird, ist die Bewerberin gegenüber einem männlichen Kandidaten benachteiligt.

Frage nach Schwangerschaft ist unzulässig

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