Flexible Arbeitszeitmodelle auf dem Vormarsch

Flexible Arbeitszeitmodelle auf dem Vormarsch

Der Verdienst ist nach wie vor ein wichtiges Kriterium, mit dem Arbeitgeber ihren Arbeitskräftebedarf sichern können. Daneben gewinnt aber auch die bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit erheblich mehr an Bedeutung. Flexible Arbeitszeitmodelle werden immer beliebter und entwickeln sich wachsend zu einem entscheidenden Faktor beim Wettrennen um das Personal von morgen. Denn flexible Arbeitszeitmodelle fördern die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit deutlich.

Arbeitszeitmodelle mit rechtlicher Basis

Dabei sind diese Spielarten nichts anderes als spezielle Ausgestaltungen der Teilzeitarbeit, die ihre Regelung auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden. So ist die Arbeitsplatzteilung ein solches Modell, die Arbeitszeit für mehrere Personen gleichzeitig flexibel zu gestalten. Dies kann durch einfache Aufteilung der Arbeitszeit zwischen zwei Personen erfolgen. Das sogenannte Job-Splitting ist lediglich die Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes zugunsten zweier Teilzeitkräfte. Die Aufteilung der Zeiten erfolgt zwischen beiden Beschäftigten selbständig. Allerdings ist keiner für den anderen verantwortlich.

Während also beim Job-Splitting jeder Beteiligte einen Arbeitsvertrag mit eigenen Rechten und Pflichten besitzt, sitzen beim Job-Pairing alle Teammitglieder in einem Boot.

Sie haben einen Vertrag als Team, den es zu erfüllen gilt und müssen also auch für eventuelle Versäumnisse oder Mängel der anderen Teammitglieder einstehen. Die Aufteilung der Arbeitszeit kann hierbei sehr interessante Modelle für den Einzelnen bieten, soweit man sich aufeinander verlassen kann.

Weitere Spielarten flexibler Arbeit

Die dritte Form der Arbeitsplatzteilung mittels Job-Sharing ist das vielfach erwähnte Top-Sharing. Dies ist bisher überwiegend in Verträgen mit sogenannten Führungskräften üblich und bezieht sich mehr auf die gemeinsam wahrzunehmende Verantwortung. Dabei können die Beteiligten Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte sein. Das ist hier unerheblich.

Eine weitere Form flexibler Arbeitszeitmodelle ist die vertragliche Vereinbarung von Jahresarbeitszeiten. Der Jahresarbeitszeitvertrag unterscheidet sich von gewöhnlicher Teilzeitarbeit dadurch, dass ein festes Arbeitszeitbudget vorab über eine besonders lange Planperiode verteilt wird. So kann ein vorhersehbarer, dabei aber durchaus unregelmäßiger Arbeitszeitbedarf über das Jahr sicher geplant werden.

Das Entgelt wird dabei regelmäßig als durchschnittlicher Verdienst in gleichbleibenden monatlichen Raten gezahlt. Um durch eventuell auftretende längere Unterbrechungen nicht den Sozialversicherungsschutz zu gefährden, sollten bei diesen Verträgen immer zusätzlich Wertguthabenvereinbarungen getroffen werden.

Sabbatical als besonderes Arbeitszeitmodell

Das Sabbatical ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit oder, ändert man die Betrachtungsweise, auch als Langzeiturlaub anzusehen. Arbeitnehmer leisten hierbei vereinbarungsgemäß eine Vielzahl von Arbeitsstunden und auch Überstunden, die einem Ansparkonto zugunsten des geplanten Sabbatical gutgeschrieben werden.

Beide Seiten einigen sich vorab auf eine Grundarbeitszeit, die regelmäßig zu erbringen ist und auch vergütet wird. Daneben wird der zeitliche Rahmen der Ansparung von Überstunden und Mehrarbeitszeit vertraglich vereinbart. Die dort auflaufenden Stunden werden in der Ansparzeit nicht vergütet. Das Sabbatical wird in Dauer und allen Eventualitäten (Notfälle zur Unterbrechung, Verkürzung etc.) verbindlich vereinbart und nach entsprechender Ankündigungsphase und entsprechendem Zeitkonto-Guthaben gewährt. In dieser Auszeit erst werden die angesparten Stunden vergütet. Das hat den zusätzlichen Vorteil , dass man so weiterhin kranken- und rentenversichert ist.

Möglich und auch in der Praxis angewandt wird die Variante, das Arbeitszeitkonto über einen sehr langen Zeitraum unangetastet zu führen und damit in den letzten Beschäftigungsjahren auf Teilzeitniveau herabzustufen oder bei voller Vergütung vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Auch das ist nichts anderes als ein angespartes Sabbatical.

Noch scheuen sich viele mittlere und kleine Betriebe vor derartigen Veränderungen. Galt doch das gute alte 40-Stunden-Vollzeit-Modell als planbar und eingespielt. Aber das grundsätzliche Recht auf Teilzeit setzt in der Entwicklung weiter neue Maßstäbe.

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