Arbeitszeitgesetz beschränkt persönliche Freiheit

Arbeitszeitgesetz beschränkt persönliche Freiheit

Deutschland ist schon lange träge geworden. Es scheint überaus bequem, sich weiterhin auf den Entwicklungen der Vergangenheit auszuruhen. Die Erfordernisse der Zukunft werden bisher nicht ernsthaft angegangen. Das zeigte sich nicht nur in der gähnend anmutenden Lethargie der letzten Jahre, sondern auch wieder deutlich bei der Planlosigkeit aktuell erforderlicher Entscheidungsprozesse. Es wird viel schwadroniert, ohne aber ernsthaft und vor allem zügig die Zukunft zu gestalten. Dabei gibt es enorm viel zu tun. An vielen Stellen fehlen bis heute die Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung des Landes. Dazu zählen nicht zuletzt auch Modernisierungen beim Arbeitszeitgesetz.

Die deutsche Wirtschaft fordert bereits seit langem mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Die Höchststundenregelungen im bisher noch geltenden Arbeitszeitgesetz erscheinen als längst überholt und mit den Anforderungen der Zukunft nicht mehr vereinbar. Das Arbeitsministerium lehnte das Anliegen bisher nicht prinzipiell ab, verknüpfte es jedoch mit Gegenforderungen. Diese sollten vor allem den Beschäftigten mehr Sicherheiten garantieren. Diesen Forderungen schlossen sich auch die Gewerkschaften an, so dass man in der Sache selbst seit Jahren nicht wirklich vorankommt.

Arbeitszeitgesetz braucht Flexibilität

Das Arbeitszeitgesetz von 1994 begrenzt die zulässige werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Die Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Acht-Stunden-Tag langfristig eingehalten wird. Aus Sicht der Arbeitgeber soll es zukünftig möglich sein, auch mal über zehn Stunden hinaus zu arbeiten und den Ausgleich hierfür an anderen Tagen zu nehmen. Doch dafür bedarf es flexibler Regelungen im Arbeitszeitgesetz.

Es soll demnach zukünftig von einer Höchststundenzahl pro Arbeitstag auf eine Wochenarbeitszeit umgestellt werden. Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Arbeitszeiten nicht pauschal verlängert werden sollen. Vielmehr würde damit allen Beteiligten mehr Autonomie gegeben, den Arbeitsaufwand flexibler auf die Wochentage verteilen können. Gleichzeitig appellieren die Arbeitgeberverbände auch daran, dass betriebliche Arbeitsgestaltungen grundsätzlich autonom bleiben müssen. Starre Vorgaben der Politik schaden der Wirtschaftskraft erheblich. Das haben die Erfahrungen der Vergangenheit schmerzhaft gelehrt.

Bisher zu einseitige Betrachtungsweise  

Seitens des Arbeitsministeriums forderte man in diesem Zusammenhang zuletzt, dass Unternehmen die geforderte Flexibilität selbst auch möglich machen müssen. So müsse man weg von der reinen Anwesenheits-Kultur, hin zu mehr Homeoffice und anderen flexiblen Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung. Das Ganze müsse generell ein faires Geschäft sein, dass den Beschäftigten Sicherheit bietet. Dazu bedarf es Vereinbarungen, dass neben beruflichem Engagement auch noch genug Zeit für die Familie bleibt. Ähnlich äußern sich die Gewerkschaften. Jeder soll auch dann die Möglichkeit haben, sich aus der Arbeit auch wirklich in Freizeit auszuklinken. Die Beschäftigten sollen dazu einen rechtlichen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeiten bekommen.

Doch das stellt die ganze Problematik nur sehr einseitig dar. Das bisherige Arbeitszeitgesetz formuliert die Regeln der Höchststundenzahl pro Arbeitstag eben nicht nur als Abforderungsgrenze für die Arbeitgeber. Es hindert auch viele Arbeitnehmer daran, sich neben einer Vollzeitbeschäftigung noch etwas hinzuzuverdienen. Denn bisher ist auch jeder Beschäftigte an die gesetzlich vorgegebene Höchststundenzahl gebunden und damit in seiner Entscheidung nicht frei. Das kommt aber praktisch einer Bevormundung gleich. Der von Politik und Gewerkschaft propagierte Arbeitnehmerschutz darf also nicht generell so weit gehen, dass persönliche Freiheiten beschränkt werden.

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Bildquelle: geralt – pixabay.com/de/gesch%C3%A4ftsfrau-gesch%C3%A4ft-puzzle-2822601/