Arbeitgeberfalle: Nachträglich schwerbehindert

Arbeitgeberfalle: Nachträglich schwerbehindert

Arbeitgeberfalle: Nachträglich schwerbehindert

Arbeitnehmer gelten als schwerbehindert und sind mit besonderen Rechten ausgestattet, soweit ihnen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 attestiert ist. Ebensolchen Schutz können Arbeitnehmer erlangen, die über einem Behinderungsgrad von mindestens 30 verfügen und eine Gleichstellung erwirken. Hiernach gelten auch diese Beschäftigten als schwerbehindert.

Neben einem erweiterten Urlaubsanspruch erstreckt sich der Schutz für die schwerbehinderten Arbeitnehmer vor allem auf den Bereich der Kündigungen. Hier haben Arbeitgeber vorab ein genau definiertes Procedere zu durchlaufen. Fehlt es daran, dann ist …

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Bild von Steve Buissinne auf Pixabay