Handlungspflicht: Erste Hilfe bei Kindern

Handlungspflicht: Erste Hilfe bei Kindern

Handlungspflicht: Erste Hilfe bei Kindern

Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben will, der muss zwingend vorab einen Lehrgang für Erste Hilfe absolvieren. Es kann ja schließlich mal ein Unfall passieren. Dann ist man verpflichtet, zumindest Erstmaßnahmen durchzuführen, um die gesundheitlichen Gefahren für das Opfer zu begrenzen.

Doch derlei Unfallgefahren bestehen auch ohne Fahrzeug im Alltag, noch dazu, wenn man Kinder hat. Deren Verhalten ist oft nur schwer kalkulierbar, schließlich sind sie ständig auf Entdeckungstour. Kleine und große Unfälle sind also vorprogrammiert. Deshalb bieten inzwischen viele Kliniken und auch Hilfsorganisationen werdenden Müttern und Vätern spezielle Kurze für die Erste Hilfe bei Kindern an. Verpflichtend ist die Teilnahme daran nicht, empfehlenswert in jedem Fall.

Die größte Gefahr im Zusammenhang mit verunfallten Kindern ist die immer wieder blockierende Angst, etwas falsch zu machen. Dabei kann das einzig Falsche nur das Nichtstun sein. Alles andere löst Reaktionen aus. Desto überlegter die Ausführung, desto wirksamer und hilfreicher. So sind Herzdruckmassagen im Ernstfall auch bei einem Kind nötig, allerdings mit deutlich weniger Kraftaufwand als bei einem Erwachsenen. Im Wechsel dazu, nach etwa 30 Massagen, ist im Ernstfall auch die bekannte Mund-zu-Mund Beatmung im Wechsel angezeigt. Allerdings ist eine solche erst bei Kindern ab einem Jahr empfehlenswert. Für jüngere Kinder wird die Mund-zu-Nase Beatmung empfohlen, soweit ein Atemstillstand festgestellt wird.

Kontrollieren lässt sich die Funktion der Atmung, indem eine Hand unterhalb der Rippe auf den Bauch gelegt wird. Hebt sich die Hand, dann atmet das Kind. Eine andere Methode der Atmungsprüfung besteht darin, ein Ohr ganz nah an den Mund des Kindes zu halten. Sobald ein Luftstrom aus Mund oder Nase zu spüren ist, atmet das Kind. Gelangt man allerdings nicht zum Erfolg, dann sollte man unbedingt über die bekannte Telefonnummer 112 einen Notruf absetzen. Fehlen Telefon oder Netz, dann am besten laut um Hilfe rufen. Im Idealfall können ein oder mehrere kundige Passanten Unterstützung geben.

Zu den Klassikern bei Unfällen mit Kindern zählt immer wieder das Verschlucken von Gegenständen. Doch auch nicht richtig gekautes Essen, das in die Luftröhre statt in die Speiseröhre rutscht, löst Erstickungsanfälle aus. Dann ist auch sofortiger Einsatz gefragt. Wenn die Erzeugung von Husten- oder Brechreiz auf einfachem Wege nichts bringen oder nicht mehr möglich sind, dann muss das Kind nach vorn übergebeugt werden. Mit kräftigen Schlägen der flachen Hand zwischen die Schulterblätter wird das Kind so zum Husten gebracht, dass der Fremdkörper herauskommt.

Hilft auch dies nichts, dann gibt es alternativ den sogenannten Heimlich-Handgriff: Das Kind wird von hinten untergegriffen und hochgenommen, mit beiden Händen wird dann mehrmals zwischen Nabel und Rippen unter ständiger Aufwärtsbewegung der Hände gedrückt. Löst sich der Fremdkörper auch dann nicht, muss der Notarzt gerufen werden und bis zum Eintreffen sind lebensrettende Maßnahmen weiterhin durchzuführen.

Einzelheiten, Besonderheiten und die notwendige Sicherheit kann man in einem speziellen Erste-Hilfe-Kurs erlangen. Das muss nicht nur für werdende Eltern interessant sein.

Es gibt darüber hinaus viele Möglichkeiten, auch ehrenamtlich für die Erste Hilfe bereitzustehen, beispielsweise beim Katastrophenschutz oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Solch ein Engagement wiederum könnte ein profunder erster Schritt in eine berufliche Entwicklung zum Lebensretter sein.

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Bild von konradhfh auf Pixabay